Nach über 50 Friedensjahren hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein beträchtliches Vermögen angesammelt. Damit dieses hart erarbeitete Vermögen nicht aufgrund von Streitigkeiten unter den Erben oder durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgezehrt wird, beraten wir schwerpunktmäßig Mandanten, die ihr Privatvermögen und/oder ihr Unternehmen sicher und möglichst ohne allzu große Steuerlast auf die nächste Generation übertragen wollen.
Steuerliche Beratung zu
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Konzeptionierung von vorweggenommenen Erbfolgen
- Reduzierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Maximale Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer