Nach über 50 Friedensjahren hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein beträchtliches Vermögen angesammelt. Damit dieses hart erarbeitete Vermögen nicht aufgrund von Streitigkeiten unter den Erben oder durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgezehrt wird, beraten wir schwerpunktmäßig Mandanten, die ihr Privatvermögen und/oder ihr Unternehmen sicher und möglichst ohne allzu große Steuerlast auf die nächste Generation übertragen wollen. 

Steuerliche Beratung zu 

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Konzeptionierung von vorweggenommenen Erbfolgen
  • Reduzierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Maximale Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer


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